Immobilienfinanzierung: Günstige Zinsen jetzt sichern

In Zeiten niedriger Zinssätze sind Forward-Darlehen besonders gefragt. Sie ermöglichen es, heute einen Kreditvertrag zu verbindlichen Konditionen abzuschließen, das Geld aber erst in der Zukunft zu beanspruchen. Bei Immobilienkrediten wird diese Vertragsform besonders für Anschlussfinanzierungen eingesetzt. Sie eignet sich aber auch, wenn die Absicht zum Bau oder Kauf gegeben ist, die Sache aber erst später zu einem bekannten festen Zeitpunkt in Angriff genommen werden soll.

 

Zinsfestschreibung endet vor der vollständigen Tilgung

Immobilienfinanzierungen sind in der Regel auf Jahrzehnte ausgelegt. Wer beispielsweise 300.000 Euro zu einem Zinssatz von 2 % aufnimmt und monatlich 1.000 Euro für Tilgung und Zinsen zurückzahlt, ist ohne Sonderzahlungen erst nach 35 Jahren schuldenfrei. Angenommen, es sei eine Zinsbindung über 15 Jahre vereinbart, beträgt die Restschuld bei deren Ablauf noch fast 200.000 Euro. Sind die Zinsen bis dahin deutlich gestiegen, ist die gesamte Finanzierung gefährdet. Läuft die Zinsbindung in den nächsten fünf Jahren aus, ist laut www.darlehenvergleich.net das Forward-Darlehen eine geeignete Lösung. Die Auszahlung wird nämlich auf einen Zeitraum bis zu fünf Jahre in der Zukunft verschoben, der Zins dafür aber schon heute festgeschrieben. Bei echten Forward-Darlehen beginnt die neue Zinsbindung erst mit der Auszahlung.

 

Wette auf steigende Zinsen

Beim Forward-Darlehen werden für die Zeit zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung keine Bereitstellungszinsen erhoben. Gänzlich kostenlos ist die Sache aber nicht, denn auch der Kreditgeber kennt das Risiko steigender Zinsen. Deshalb erhebt er auf den heutigen marktüblichen Zins ein Zuschlag zwischen 0,01 % und 0,03 % pro Monat der Aufschubzeit. Bei fünf Jahren (sechzig Monaten) ist das also ein Plus zwischen 0,6 und 1,8 Prozentpunkten. Steigen die Zinsen stärker, hat der Kreditnehmer die Wette gewonnen. Erweist sich das Forward-Darlehen zum Auszahlungszeitpunkt dagegen als weit überteuert, bleibt ihm immer noch die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung. Die dann zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung ist gesetzlich auf 1 % der Kreditsumme begrenzt – die Kündigung lohnt also, wenn der Marktzins entsprechend niedriger liegt.