Die Genehmigungsplanung umfasst alle Leistungen zur Zusammenstellung eines Bauantrags auf Grundlage des vorhandenen Entwurfs mit dem Ziel der Erteilung der ersehnten Baugenehmigung. Für die Einrechnung der Genehmigungsplanung bedarf es eines sogenannten bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers. Üblicherweise handelt es sich hierbei um den Architekten des Hauses, den wir für Sie hausintern stellen. Welche Unterlagen eingereicht werden müssen, sind in der jeweiligen Bauordnung des Landes/Bundeslandes festgelegt. Die Genehmigungsplanung umfasst unter anderem die Bauzeichnung mit Grundriss, verschiedene Ansichten, den Schnitt im Maßstab 1:100 und den Freiflächenplan (inkl. Auszug aus dem Katasteramt). Unser hausinterner Service ist bereits voll im Prozess eingebunden und kann darum alles für Sie vorbereiten. Sie müssen sich lediglich um die ersten Dokumente kümmern, damit unser Team für Sie loslegen kann.
Ein sorgsam erstelltes Brandschutzkonzept kann Leben retten. Der Brandschutznachweis ist eine Teilleistung des Brandschutzkonzepts. Er stellt die baurechtlich erforderlichen Brandschutzmaßnahmen schriftlich und zeichnerisch (Visualisierung) dar. Kurz erklärt beinhaltet ein solches Konzept alle notwendigen Maßnahmen, die Brände verhindern und im Ernstfall einen Schaden so klein wie nur möglich halten sollen. Einen Brandschutznachweis dürfen nur sogenannte Fachplaner mit einer entsprechenden Ausbildung und praktischer Erfahrung im Bereich Brandschutz ausweisen. Auch diesen Nachweis bereiten unsere internen Architekten und Ingenieure für Ihr Traumhaus individuell vor.
Der GEG Nachweis führt das Energieeinspargesetz (EEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Das GEG dient der Gesetzes-Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und ist ein deutsches Bundesgesetz. Beschlossen wurde dieses Gesetz erst im Juli 2020. In Kraft trat das GEG im November 2020.
Inhaltlich betrachtet ist das GEG eine Zusammenfassung aller energetischen Vorgaben, die Neubauten erfüllen müssen. Das große, erklärte Ziel ist das Klimaschutzprogramm, in dem Ziele für das Jahr 2030 festgelegt wurden. Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Auch hier erfüllt unser Team alle nötigen Anforderungen und stellt Ihnen mit unserem alles-aus-einer-Hand-Service alle nötigen Unterlagen fristgerecht für Ihr individuelles Traumhaus zusammen.
Ein Standsicherheitsnachweis, oder auch allgemein „Statik“ genannt, ist ein rechnerischer Nachweis der Stabilität Ihres Hauses. Sie beinhaltet alle Berechnungen und Dimensionierung des Tragwerkes, sodass es für die Lebensdauer die angenommenen Belastungen (Eigengewicht, Anbauten etc., Schnee-/Wind-/Verkehrslasten) aushalten kann. Eine Berechnung erfolgt mit den Methoden der Baustatik und darf je nach Bauwerksgröße und -art von Ingenieuren oder bei Bauvorhaben geringer Schwierigkeit auch von staatlich geprüften Bautechnikern durchgeführt werden. In der Schweiz kennt man die Statik meist unter dem Oberbegriff „Sicherheitsplan“. Auch die Statik können wir für Sie fachmännisch erstellen.
Die wichtigste Aufgabe der Bodenplatte ist es, Lasten aus dem Bauwerk aufzunehmen und an den Untergrund weiterzugeben, ohne dass die daraus resultierende Kompression des Bodens zu Nachteilen für das Bauwerk oder die Umgebung führt. Die Bodenplatte bildet also den unteren Gebäudeabschluss. Sie liegt auf dem Fundament und dem Erdreich auf. Neben dem Wärmeschutz spielen Statik und Dichtigkeit hier eine besonders wichtige Rolle. Gern übernehmen wir auch diese Berechnungen für Sie.